AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
B2B Verkauf und Lieferung
Weinzierl Spezialprodukte GmbH
Stand: 10.03.2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Weinzierl Spezialprodukte GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt. Sie gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Fassung auch für künftige Geschäfte mit demselben Käufer, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
1.4 Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Zugang annehmen. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware zustande.
1.5 Individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag oder die Bestätigung des Verkäufers in Textform maßgeblich.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts oder Minderungserklärungen, bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
2. Beschaffenheit der Ware und Verwendung
2.1 Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die im Einzelfall vereinbarten Produktspezifikationen, Sicherheitsdatenblätter, Produktdatenblätter und Kennzeichnungen des Verkäufers.
2.2 Angaben des Verkäufers zum Liefergegenstand, insbesondere zu Gewichten, Maßen, Gebrauchswerten, Belastbarkeit, Toleranzen, technischen Daten oder Reichweiten, sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck eine genaue Übereinstimmung erfordert.
2.3 Handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder technischer Verbesserungen sind zulässig, soweit sie die vereinbarte oder gewöhnliche Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Gleiches gilt für den Austausch einzelner Rohstoffe oder Chemikalien durch gleichwertige Stoffe, soweit keine berechtigten Interessen des Käufers entgegenstehen.
2.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck sowie die Verträglichkeit mit den von ihm eingesetzten Stoffen, Untergründen und Verfahren eigenverantwortlich zu prüfen. Anwendungsempfehlungen des Verkäufers entbinden den Käufer nicht von eigenen Prüfungen.
2.5 Der Käufer hat vor dem großflächigen Einsatz der Ware einen branchenüblichen Verträglichkeitstest an einer unauffälligen Stelle oder auf einer kleinen Teilfläche vorzunehmen, soweit dies nach Art der Ware zumutbar und üblich ist.
3. Preise, Versandkosten und Zahlung
3.1 Alle Preise gelten in Euro ab Werk oder Lager des Verkäufers zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, etwaiger Zölle, öffentlicher Abgaben und vereinbarter Zuschläge. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Standardversand innerhalb Deutschlands ab einem Nettowarenwert von 1.000,00 Euro frei Haus. Unterhalb dieses Warenwerts trägt der Käufer die Frachtkosten.
3.2 Für Gefahrgut oder sonstige besonders behandlungsbedürftige Sendungen kann ein gesonderter Zuschlag berechnet werden, wenn dies im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen ist.
3.3 Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Erfolgt eine Rücksendung ohne berechtigten Mangel oder ohne einen sonstigen vom Verkäufer zu vertretenden Grund, kann der Verkäufer angemessene Bearbeitungs und Rücknahmekosten berechnen. Bei Speditionsware beträgt die Pauschale 79,95 Euro netto, bei Paketware 27,95 Euro netto. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
3.4 Kann eine Anlieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, kann der Verkäufer die dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere erneute Zustellkosten, berechnen. Bei Speditionsware fallen hierfür mindestens 30,00 Euro netto an, sofern der Käufer nicht einen geringeren Aufwand nachweist.
3.5 Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und ändern sich in dieser Zeit nachweislich wesentliche Kostenfaktoren des Verkäufers, insbesondere Rohstoff, Energie, Lohn, Verpackungs, Fracht, Zoll oder Steuerkosten, ist der Verkäufer berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen. Übersteigt eine Preiserhöhung zehn Prozent des ursprünglich vereinbarten Nettopreises, kann der Käufer innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Mitteilung vom betroffenen Vertrag zurücktreten.
3.6 Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang beim Verkäufer.
3.7 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Bei Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
3.8 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist nur zulässig, soweit diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.9 Werden dem Verkäufer nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und die Bezahlung offener Forderungen gefährden, ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
4. Lieferung, Lieferzeit und höhere Gewalt
4.1 Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. Lieferfristen beginnen nicht, bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Käufer ihm obliegende Mitwirkungshandlungen erfüllt hat.
4.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
4.3 Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese auf höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren und vom Verkäufer nicht zu vertretenden Ereignissen beruhen. Hierzu zählen insbesondere Betriebsstörungen, Energie oder Rohstoffmangel, Transportstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, Pandemien, Cyberangriffe auf kritische Lieferketten oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung trotz kongruenten Deckungsgeschäfts.
4.4 Dauert ein solches Ereignis nur vorübergehend an, verlängern sich Lieferfristen und verschieben sich Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen an oder ist dem Käufer die Abnahme infolge der Verzögerung objektiv nicht mehr zumutbar, können beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
4.5 Gerät der Verkäufer mit einer verbindlich geschuldeten Lieferung in Verzug, richten sich die Rechte des Käufers nach den gesetzlichen Vorschriften und nach § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Erfüllungsort, Versand und Gefahrübergang
5.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Versandart, Versandweg, Transportmittel und Verpackung bestimmt der Verkäufer nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen erteilt hat.
5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer weitere Leistungen, insbesondere Versand oder Anlieferung, übernommen hat.
5.4 Verzögert sich die Übergabe oder Versendung infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem die Ware versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Käufer angezeigt hat.
6. Gewährleistung und Mängelrechte
6.1 Die Gewährleistungsfrist für Sach und Rechtsmängel beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei Schadensersatzansprüchen nach § 7 sowie bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen.
6.2 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, jeweils in Textform anzuzeigen. Soweit auf den Vertrag § 377 HGB anwendbar ist, bleiben die dortigen Untersuchungs und Rügeobliegenheiten unberührt.
6.3 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt; der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6.4 Der Käufer hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Ersetzte Teile oder ersetzte Ware gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
6.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie vom Verkäufer endgültig verweigert oder ist sie dem Käufer unzumutbar, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichem Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
6.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Verarbeitung durch den Käufer oder Dritte, fehlerhafter Lagerung, Missachtung von Produktinformationen oder Sicherheitsdatenblättern, ungeeigneten Untergründen, fehlenden Eignungs und Verträglichkeitstests oder sonstigen Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.
6.7 Die Anwendung der Ware erfolgt auf Grundlage der vom Käufer eigenverantwortlich geprüften Eignung. Der Verkäufer schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen bestimmten Verarbeitungserfolg.
7. Haftung
7.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
7.4 Soweit der Verkäufer technische Auskünfte erteilt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratungen nicht ausdrücklich zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang gehören, geschieht dies nach bestem Wissen, jedoch unter Haftung nur nach Maßgabe dieses § 7.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus der laufenden Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers.
8.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
8.3 Der Käufer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Ermächtigung zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, einen Insolvenzantrag stellt oder sonst erkennbar eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt.
8.4 Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die Vorbehaltsware ist vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen unzulässig. Bei Zugriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren und alle zur Wahrung der Rechte des Verkäufers erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
8.5 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets für den Verkäufer, ohne dass den Verkäufer hieraus Verpflichtungen treffen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten oder verbundenen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
8.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen des Verkäufers um mehr als zehn Prozent, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.
9. Gerichtsstand, Rechtswahl, Datenschutz
9.1 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
9.2 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG.
9.3 Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzgesetze. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung stellt der Verkäufer in gesonderten Datenschutzhinweisen nach Maßgabe der Artikel 13 und 14 DSGVO zur Verfügung.
9.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.